Zu den Mandanten der Kanzlei zählen Privatpersonen, Freiberufler und Firmen bzw. deren Inhaber oder Vertreter aus vielen Bereichen des Handwerks, der Industrie und dem Handel.
Das Ziel der Kanzlei ist die Beratung und Unterstützung von Mandanten ab einem möglichst frühen Zeitpunkt zur Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Selbstverständlich setzten wir die Ziele unserer Mandantschaft aber auch vor allen deutschen Gerichten, auf allen Gerichtsebenen, durch. Gegebenenfalls bedient sich die Kanzlei Pfalzgraf, Gröbmüller, Müller, Schaake-Höfner hierbei der Unterstützung durch Kooperationspartner auf weiteren rechtlichen Spezialgebieten.
Termine werden den Mandanten der Kanzlei zu jeder Zeit angeboten, in Ausnahmen auch abends oder am Wochenende. Auch eine Beratung direkt beim Mandanten vor Ort gehört zu unserem Dienstleistungsverständnis.
Im Ergebnis suchen wir für und mit dem Mandanten eine sachgerechte und zielorientierte Lösung der anstehenden Probleme. Alle Mitarbeiter der Kanzlei setzen sich mit hohem persönlichen Engagement ein, um für den Mandanten ein optimales Ergebnis zu erzielen.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen sich fortbilden;

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bilden sich fort. Um die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar zu machen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft weiter zu fördern, hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine DAV-Fortbildungs-bescheinigung geschaffen, die denjenigen Mitgliedern ausgestellt wird, die sich regelmäßig fortbilden.