Herr Rechtsanwalt Stefan Pfalzgraf ist seit vielen Jahren
als Rechtsanwalt in Augsburg tätig. Seine anwaltliche Tätigkeit konzentriert sich
auf die Bereiche Familienrecht und Erbrecht.
Als Fachanwalt für Familienrecht verfügt Herr Pfalzgraf über
besondere Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrung
in familienrechtlichen Angelegenheiten.
Herr Rechtsanwalt Pfalzgraf absolvierte sein Abitur am humanistischen Carl‑von‑Linde‑Gymnasium in Kempten und studierte anschließend Rechtswissenschaften an den Universitäten Konstanz und Augsburg. Das Studium schloss er mit den Schwerpunktfächern Wirtschafts‑ und Steuerrecht ab.
Bereits während des juristischen Referendariats war er in der Augsburger Kanzlei Dr. Benedikt Lux tätig und sammelte früh umfassende praktische Erfahrung. Nach dem Abschluss des Studiums folgte eine juristische Tätigkeit bei der Industrie‑ und Handelskammer Augsburg im Bereich der Außenwirtschaft.
Im Jahr 1991 trat Pfalzgraf als freier Mitarbeiter in die Kanzlei Dr. Benedikt Lux ein. Dort baute er insbesondere die familien‑ und erbrechtliche Ausrichtung der Kanzlei weiter aus und war zudem intensiv im Strafrecht tätig.
Ein besonderer Meilenstein seiner beruflichen Laufbahn war das im Juni 2001 vor dem Bundesgerichtshof erstrittene sogenannte „Hausfrauenurteil“, mit dem eine nahezu 30‑jährige Rechtsprechung grundlegend geändert wurde.
Bereits im Oktober 2000 wurde ihm durch die Rechtsanwaltskammer München die Zusatzbezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ verliehen. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer München sowie des Rechtsanwaltsvereins Augsburg.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit engagiert sich Rechtsanwalt Pfalzgraf seit vielen Jahren in gemeinnützigen Organisationen und war maßgeblich am Aufbau sowie an der Leitung des Behindertenbeirates der Stadt Augsburg in dessen Anfangsjahren beteiligt.
Nach seinem Ausscheiden aus der Kanzlei Dr. Benedikt Lux gründete er im November 2003 die Rechtsanwaltskanzlei Pfalzgraf in Augsburg. Die Kanzlei wurde seither kontinuierlich weiterentwickelt und verändert, um den Mandanten ein umfassendes Beratungsspektrum anbieten zu können.
Seit 2025 führt Herr Rechtsanwalt Pfalzgraf die Kanzlei wieder als Alleininhaber.