Rechtsgebiete

Spezialisierung auf Familienrecht und Erbrecht

Klare Fokussierung – fundierte Beratung

Die Rechtsanwaltskanzlei Pfalzgraf & Kollegen konzentriert sich bewusst auf die Rechtsgebiete Familienrecht und Erbrecht. Diese Spezialisierung ermöglicht eine besonders sorgfältige, fachlich fundierte und praxisnahe Beratung.

Beide Rechtsgebiete sind häufig durch persönliche, wirtschaftliche und emotionale Aspekte geprägt. Eine sachliche rechtliche Bewertung, verbunden mit Augenmaß und Erfahrung, ist daher von besonderer Bedeutung.

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen innerhalb der Familie und betrifft Mandantinnen und Mandanten oft in persönlich anspruchsvollen Situationen. Ziel der Beratung ist es, tragfähige und möglichst einvernehmliche Lösungen zu entwickeln, insbesondere um langfristige Konflikte zu vermeiden.

Rechtsanwalt Stefan Pfalzgraf berät und vertritt Sie im Bereich des Familienrechts insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

  • Scheidung und Trennung
  • Unterhaltsrecht (Kindesunterhalt, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt)
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
  • Regelungen im Zusammenhang mit Eheverträgen

Wo immer möglich, wird eine außergerichtliche Regelung angestrebt. Ist eine gerichtliche Durchsetzung erforderlich, erfolgt die Vertretung konsequent und mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt.

Erbrecht

Das Erbrecht betrifft zentrale Fragen der Vermögensnachfolge und des familiären Zusammenhalts. Streitigkeiten entstehen häufig dann, wenn Regelungen unklar sind oder unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen.

Die Kanzlei Pfalzgraf & Kollegen unterstützt Mandantinnen und Mandanten sowohl bei der vorsorgenden Gestaltung als auch bei der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche.

Tätigkeitsschwerpunkte im Erbrecht sind unter anderem:

  • Gestaltung und Prüfung von Testamenten
  • Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
  • Pflichtteilsansprüche und deren Durchsetzung
  • Erbauseinandersetzungen
  • Beratung im Zusammenhang mit Nachlassabwicklung

Ziel der Beratung ist es, rechtliche Klarheit zu schaffen, wirtschaftliche Interessen zu wahren und unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Persönliche Beratung

Jedes Mandat beginnt mit einer ausführlichen Prüfung des Sachverhalts. Sie erhalten eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten sowie der damit verbundenen Chancen und Risiken.

Für eine Terminvereinbarung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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